Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 212/2023Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 212 aus 2023,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 97Artikel 97
Text
ARTIKEL 97
Die Zusammenarbeit konzentriert sich unter anderem auf Folgendes:
kulturelle Zusammenarbeit und Kulturaustausch,
Mobilität von Kunst und Künstlern sowie Ausbau der Kapazitäten des Kultursektors,
kulturpolitischer Dialog,
das Programm „Kreatives Europa“ und
Zusammenarbeit in internationalen Gremien wie der UNESCO und dem Europarat, um die kulturelle Vielfalt und die Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und historischen Erbes zu unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Dokumentnummer
NOR40259849