Norm Teilweises Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Dokumentennachweises in der zentralen Zulassungsevidenz× ▾ ‹›Gliederung Teilweises Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Dokumentennachweises in der zentralen Zulassungsevidenz Fassungen (Gesetz) ab 15.02.2024 — BGBl. II Nr. 40/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.02.2024 BGBl. II Nr. 40/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 15.02.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1