Norm Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2008 — BGBl. II Nr. 379/2007 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2008 BGBl. II Nr. 379/2007 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 01.01.2008 § 1§ 2Anl. 1