Norm Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gerichtskommissionstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen× ▾ ‹›Gliederung Suchen Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gerichtskommissionstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen Fassungen (Gesetz) ab 01.05.2023 — BGBl. II Nr. 133/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.05.2023 BGBl. II Nr. 133/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2 Anl. 1