Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Datenmodellverordnung 2024
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 88/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 88 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Text
§ 10 Gliederung der MeldungenParagraph 10, Gliederung der Meldungen
Meldepflichtige gemäß § 9 haben die Meldungen von Wertpapierdaten mittels des in lit. a angeführten Wertpapier-Cubes sowie – bei Zugehörigkeit zu einem oder beiden in lit. b und c angeführten Melderkreis – zusätzlich mittels des entsprechenden Wertpapier-Cubes gemäß lit. b oder lit. c zu erstatten:Meldepflichtige gemäß Paragraph 9, haben die Meldungen von Wertpapierdaten mittels des in Litera a, angeführten Wertpapier-Cubes sowie – bei Zugehörigkeit zu einem oder beiden in Litera b und c angeführten Melderkreis – zusätzlich mittels des entsprechenden Wertpapier-Cubes gemäß Litera b, oder Litera c, zu erstatten:
Meldepflichtige haben die Meldungen von Wertpapierdaten entsprechend den in Beilage Ac1 (Wertpapier-Cube MONSTAT) angegebenen Attributen und Wertarten zu gliedern.
Sofern Meldepflichtige gemäß § 1 der FinStab-VO meldepflichtig sind, haben sie die Meldungen von Wertpapierdaten entsprechend den in Beilage Ac2 (Wertpapier-Cube MONSTAT Finanzmarktstabilität (ohne Länderrisiko ohne Kreditrisiko)) angegebenen Attributen und Wertarten zu gliedern.Sofern Meldepflichtige gemäß Paragraph eins, der FinStab-VO meldepflichtig sind, haben sie die Meldungen von Wertpapierdaten entsprechend den in Beilage Ac2 (Wertpapier-Cube MONSTAT Finanzmarktstabilität (ohne Länderrisiko ohne Kreditrisiko)) angegebenen Attributen und Wertarten zu gliedern.
Sofern Meldepflichtige gemäß § 1 und § 3 der FinStab-VO 2024 meldepflichtig sind, haben sie die Meldungen von Wertpapierdaten entsprechend den in Beilage Ac3 (Wertpapier-Cube MONSTAT Finanzmarktstabilität (mit Länderrisiko ohne Kreditrisiko)) angegebenen Attributen und Wertarten zu gliedern.Sofern Meldepflichtige gemäß Paragraph eins und Paragraph 3, der FinStab-VO 2024 meldepflichtig sind, haben sie die Meldungen von Wertpapierdaten entsprechend den in Beilage Ac3 (Wertpapier-Cube MONSTAT Finanzmarktstabilität (mit Länderrisiko ohne Kreditrisiko)) angegebenen Attributen und Wertarten zu gliedern.
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2024
Dokumentnummer
NOR40261109