Norm Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen× ▾ ‹›Gliederung Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen Fassungen (Gesetz) ab 05.04.2024 — BGBl. I Nr. 26/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute05.04.2024 BGBl. I Nr. 26/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 05.04.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2