Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abfallende von feuerfesten Abfällen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 100/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 100 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Anhang 2
Konformitätserklärung
Konformitätserklärung |
1) Nr. |
2) Name des Ausstellers: Anschrift des Ausstellers: |
3) Gegenstand der Erklärung: |
4) Das oben beschriebene Produkt ist konform mit den Anforderungen der folgenden Dokumente: § 3 der Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen, BGBl. II Nr. 100/2024Paragraph 3, der Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 100 aus 2024, |
5) Zusätzliche Angaben: Kennung des zugehörigen Beurteilungsnachweises: Gültigkeit des zugehörigen Beurteilungsnachweises: Die Untersuchungen wurden von folgender externen befugten Fachperson oder Fachanstalt durchgeführt:
Angabe zur bestimmungsgemäßen Verwendung:
|
6) Unterzeichnet für und im Namen von: (Ort und Datum der Ausstellung) (Name, Funktion) (Unterschrift oder Äquivalent, autorisiert durch den Aussteller) |
|
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2024
Dokumentnummer
NOR40261311