Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
24.04.2024 bis 30.09.2029 — BGBl. II Nr. 109/2024 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3 heute24.04.2024 BGBl. II Nr. 109/2024 (Stammfassung) · aufgehoben
Anl. 324.04.202430.09.2029 BGBl. II Nr. 109/2024 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden für die Berichtsjahre 2024 bis 2028

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 109 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

24.04.2024BGBl. II Nr. 109/2024

Außerkrafttretensdatum

30.09.2029

Index

46/02 Sonstiges Statistik

Text

Anlage 3 Detailergebnisse zu den jährlichen Statistiken:

Die Detailergebnisse der Jahresstatistiken umfassen vertiefende Analysen im Sinne eines höheren Detaillierungsgrades von Ausprägungen aus den Hauptergebnissen bzw. einer Ausdehnung der Merkmale über jene der Hauptergebnisse hinaus:

  1. ●
    Witterung, Niederschlag, Lichtverhältnisse, Straßenzustand,
  2. ●
    Kennzeichnungen der Unfallstelle mit besonderer Berücksichtigung der Unfälle an Bahnübergängen, in Tunneln und entlang von Baustellen sowie auf Schutzwegen
  3. ●
    Unfalltypen
  4. ●
    Wildunfälle
  5. ●
    Verkehrsarten mit besonderer Berücksichtigung der leichten Lkw und Busse, nationale und internationale Kfz-(Unterscheidungs) Kennzeichen, Transport gefährlicher Güter
  6. ●
    Unfallumstände mit besonderer Berücksichtigung der GeisterfahrerInnen
  7. ●
    Lenkerinnen und Lenker (Mitfahrerinnen und Mitfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger): Ausstellungsjahr der Lenkberechtigung, Fahren ohne Lenkberechtigung, Fahrerflucht, Nationalität

Schlagworte

Geisterfahrer, Gesisterfahrerin

Im RIS seit

24.04.2024

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2024

Gesetzesnummer

20012574

Dokumentnummer

NOR40261527