Rechtstracker.at

§ 19 QS-VO 2024

Fassungen
01.01.2024 bis 31.12.2027 — BGBl. II Nr. 111/2024 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 19 heute01.01.2024 BGBl. II Nr. 111/2024 (Stammfassung) · aufgehoben
§ 1901.01.202431.12.2027 BGBl. II Nr. 111/2024 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Qualitätssicherungsverordnung 2024

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 111 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 19

Inkrafttretensdatum

01.01.2024BGBl. II Nr. 111/2024

Außerkrafttretensdatum

31.12.2027

Abkürzung

QS-VO 2024

Index

82/01 Gesundheitsrecht, Organisationsrecht

Text

Evaluierungskriterium „Patientenkommunikation und Patientenaufklärung“

Paragraph 19,

  1. Absatz eins,Patientinnen/Patienten sind im Rahmen der ärztlichen Aufklärungspflicht insbesondere über relevante Risiken, über allfällige in Frage kommende Behandlungsalternativen und Nebenwirkungen von Diagnoseverfahren und Therapien (einschließlich der Arzneimittel) sowie über voraussichtlich resultierende, durch sie selbst zu entrichtende Kosten aufzuklären.
  2. Absatz 2,Es ist sicherzustellen, dass die Patientin/der Patient und erforderlichenfalls auch die zuweisende Ärztin/der zuweisende Arzt über die betreffenden Befunde informiert werden.
  3. Absatz 3,Wenn ein Aufklärungsinhalt nicht verständlich gemacht werden kann, dessen Vermittlung nach Einschätzung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes jedoch notwendig ist, sind im Einvernehmen mit der Patientin/dem Patienten auch Angehörige, Begleitpersonen oder sonstige Personen in die Aufklärung mit einzubeziehen.
  4. Absatz 4,Die besonderen Rechtsvorschriften für Minderjährige und Patientinnen/Patienten mit Erwachsenenvertretungen sowie sonstige Patientinnen/Patienten mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit bzw. mit erhöhtem Beratungsbedarf im Sinne des Erwachsenenschutzrechts sind zu beachten.

Im RIS seit

30.04.2024

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2024

Gesetzesnummer

20012576

Dokumentnummer

NOR40261725