Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 113/2024 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 271/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 113 aus 2024, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 271/2024materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2024,
Text
Folgender Aufgabenbereich wurde mit Wirksamkeit vom 2.5.2024 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm - zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben - zur Besorgung übertragen:Folgender Aufgabenbereich wurde mit Wirksamkeit vom 2.5.2024 gemäß Artikel 78, Absatz 3, des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm - zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben - zur Besorgung übertragen:
Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmen.
Allgemeine Digitalisierungsstrategie. Angelegenheiten des E-Governments. Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informationstechnologien. Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes. Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung. Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems. Bereitstellung des Rechtsinformationssystems und des E -Rechts.
Zuletzt aktualisiert am
08.10.2024
Dokumentnummer
NOR40261903