Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abfallverbrennungsverordnung 2024
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 118/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 6Anlage 6
Index
50/01 Gewerbeordnung; 81/01 Wasserrechtsgesetz 1959; 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Anhang 6
Emissionserklärungen
In den Emissionserklärungen sind folgende Daten anzugeben:
Emissionserklärung:
Typ der Berichtseinheit1, Name der Anlage, die als Berichtseinheit BE_AVV gekennzeichnet ist1, GLN der Anlage, die als Berichtseinheit BE_AVV gekennzeichnet ist1, Standortbezeichnung1, zuständige Behörde für die Emissionserklärung (Änderung nur durch Behörde möglich), Erklärungszeitraum
Anlageninhaber1:
GLN, Firmenbuchnummer, Name, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland
Kontaktperson:
Vorname, Nachname, Telefon, Telefax, Email
Standort und Bezeichnung1:
GLN, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Bezirk, Katastralgemeinde – Grundstücksnummern
Linien1 und Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen1:
Anlagen-GLN, Anlagen-Name, Beziehung zwischen den Anlagen, prozentuelle Aufteilung des Abfallinputs auf verschiedene Linien im Falle einer übergeordneten BE_ABIL
Art der Anlage:
Anlagentyp1, Gesamtbrennstoffwärmeleistung bei Nennlast in MW, wenn zutreffend Energieeffizienz gemäß Anhang 2 Z 1 AWG 2002Anlagentyp1, Gesamtbrennstoffwärmeleistung bei Nennlast in MW, wenn zutreffend Energieeffizienz gemäß Anhang 2 Ziffer eins, AWG 2002
Emissionsquelle:
Maximale Schornstein-Austrittstemperatur der Abgase bei maximaler Gesamtbrennstoffwärmeleistung in °C, Abgasvolumenstrom bei maximaler Gesamtbrennstoffwärmeleistung in Normkubikmeter pro Stunde trocken, O2-Gehalt des Abgasvolumenstroms in Volumsprozent bezogen auf Normkubikmeter pro Stunde trocken; oberer lichter Querschnitt des Schornsteins in m², Austrittshöhe der Emissionen des Schornsteins über dem Boden in m
Auslegungsbrennstoffe:
Auslegungsbrennstoff, Brennstoffkategorie, nähere Bezeichnung
Genehmigung:
Zulassung von Abweichungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 5, § 9 Abs. 4 und 5 sowie § 10 Abs. 6Zulassung von Abweichungen gemäß Paragraph 7, Absatz eins bis 5, Paragraph 9, Absatz 4 und 5 sowie Paragraph 10, Absatz 6
Nennkapazität:
Gesamte Nennkapazität, Nennkapazität für nicht gefährliche Abfälle, Nennkapazität für gefährliche Abfälle; jeweils in t/h
Betriebsdaten:
Betriebsstunden je Jahr, Emissionsverhalten (zB Informationen über Zeiträume von mehr als einem Monat, in denen keine Verbrennung erfolgte)
Eingesetzte Brennstoffe:
Bezeichnung, Herkunft, Jahresmenge (Monatsmenge bei Dampfkesselanlagen ab einer Gesamtbrennstoffwärmeleistung von 30 MW), durchschnittlicher Heizwert, mittlerer Masseanteil emissionsrelevanter Komponenten (optional nähere Angaben zur Herkunft des Brennstoffs, sofern in der Genehmigung nicht anders vorgesehen)
Emissionsgrenzwerte luftverunreinigender Stoffe:
Brennstoff, Schadstoff, Sauerstoffbezug in Volumsprozent, Schadstoffgrenzwert, Gültigkeit des Grenzwerts – sofern dieser nicht ganzjährig gültig ist, Sauerstoffbezug und Schadstoffgrenzwerte beziehen sich auf trockenes Abgas bei Normbedingungen (0 °C, 1 013 mbar)
Emissionen luftverunreinigender Stoffe:
Schadstoff, Ermittlungsart, Sauerstoffbezug in Volumsprozent; Konzentration [mg/m3 bzw. ng/m3 bei PCDD/F] bei kontinuierlicher Messung als Monatsmittelwert; Konzentration [mg/m3 bzw. ng/m3 bei PCDD/F] bei diskontinuierlichen Messungen als Mittelwert aus den Einzelmessungen; Schadstofffracht in Kilogramm oder Tonnen im Falle von kontinuierlich zu überwachenden Parametern als Monatsangabe, in allen anderen Fällen Schadstofffracht in Kilogramm oder Tonnen als Jahresangabe; Sauerstoffbezug und Konzentration beziehen sich auf trockenes Abgas bei Normbedingungen (0 °C, 1 013 mbar)
Angaben zur Abgasreinigungsanlage:
Angabe, ob eine Abgasreinigungsanlage vorhanden ist, Art der Abgasreinigungsanlage, abzuscheidende luftverunreinigende Schadstoffe, meldepflichtige Ausfallzeiten im Erklärungszeitraum je Ereignis, Beginn Datum, Beginn Uhrzeit, Dauer in Stunden, Ursache
Meldepflichtige Grenzwertüberschreitungen:
Schadstoff: Beginn Datum, Beginn Uhrzeit, Dauer in Stunden, Ursache
Ergebnisse der Prüfung gemäß § 15:Ergebnisse der Prüfung gemäß Paragraph 15 :
Prüfung im Erklärungszeitraum stattgefunden, Ergebnisse der Prüfung, Datum der letzten Prüfung, Sachverständiger gemäß § 3 Z 5, Beschreibung allfälliger meldepflichtiger MängelPrüfung im Erklärungszeitraum stattgefunden, Ergebnisse der Prüfung, Datum der letzten Prüfung, Sachverständiger gemäß Paragraph 3, Ziffer 5,, Beschreibung allfälliger meldepflichtiger Mängel
Außerbetriebliche Mitwirkende an der Emissionserklärung:
Name, Organisation
Dateianhänge:
Dateiname, Bezeichnung, bei Inanspruchnahme des Effizienzkriteriums gemäß Anhang 2 Z 1 AWG 2002 Bericht über die Einhaltung der Energieeffizienz, wenn zutreffend Bericht über die Zulassung von Abweichungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 5, § 9 Abs. 4 und 5 sowie § 10 Abs. 6Dateiname, Bezeichnung, bei Inanspruchnahme des Effizienzkriteriums gemäß Anhang 2 Ziffer eins, AWG 2002 Bericht über die Einhaltung der Energieeffizienz, wenn zutreffend Bericht über die Zulassung von Abweichungen gemäß Paragraph 7, Absatz eins bis 5, Paragraph 9, Absatz 4 und 5 sowie Paragraph 10, Absatz 6
Emissionserklärung:
Typ der Berichtseinheit1, Name der Anlage, die als BE_WAV gekennzeichnet ist1, GLN der Anlage, die als BE_WAV gekennzeichnet ist1, Standortbezeichnung1, zuständige Behörde für die Emissionserklärung (nur durch die Behörde änderbar), Erklärungszeitraum
Anlageninhaber1:
GLN, Firmenbuchnummer, Name, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland
Kontaktperson:
Vorname, Nachname, Telefon, Telefax, Email
Standort1:
GLN des Anlagenstandortes, Bezeichnung, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Bezirk, Katastralgemeinde – Grundstücksnummern
Art und Zweck der Abwasserreinigungsanlage:
Art der Anlage, Zweck der Anlage, Tagesabwassermenge in m³, Betriebsstunden je Jahr, Direkt- oder Indirekteinleiter
Wasserverunreinigende Stoffe:
Grenzwerte für Konzentrationen und Frachten für Abwasserinhaltsstoffe
Meldepflichtige Grenzwertüberschreitungen:
Abwasserinhaltsstoff, Datum, Ursache
Außerbetriebliche Mitwirkende an der Emissionserklärung:
Name, Organisation
Dateianhänge:
Dateiname, Bezeichnung
Schlagworte
Verbrennungsanlage, Direkteinleiter
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2024
Dokumentnummer
NOR40261978