Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
16.05.2024 bis 31.12.2024 — BGBl. II Nr. 121/2024 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 116.05.202431.12.2024 BGBl. II Nr. 121/2024 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2024

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 121 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

16.05.2024BGBl. II Nr. 121/2024

Außerkrafttretensdatum

31.12.2024

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Paragraph eins,

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 10 Tauern Autobahn an allen Freitagen vom 17. Mai 2024 bis einschließlich 31. Mai 2024 sowie am Freitag, 21. Juni 2024 in der Zeit von 13 bis 19 Uhr sowie an allen Samstagen vom 18. Mai 2024 bis einschließlich 1. Juni 2024 und am Samstag, 22. Juni 2024, in der Zeit von 7 bis 15 Uhr

  1. Ziffer eins
    auf der Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süd) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung A 10 von der A 1 West Autobahn) und dem Knoten Pongau, wenn das Ziel der Fahrt in Italien beziehungsweise Slowenien liegt oder über Italien beziehungsweise Slowenien erreicht werden soll und
  2. Ziffer 2
    auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland beziehungsweise in der Tschechischen Republik liegt, oder über Deutschland beziehungsweise die Tschechische Republik erreicht werden soll,
verboten.

Im RIS seit

16.05.2024

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2024

Gesetzesnummer

20012585

Dokumentnummer

NOR40262025