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Anl. 1

Fassungen
ab 28.05.2024 — BGBl. II Nr. 133/2024 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute28.05.2024 BGBl. II Nr. 133/2024 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Wertschöpfungskettenstatistik-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 133 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

28.05.2024BGBl. II Nr. 133/2024

Außerkrafttretensdatum

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Anlage römisch eins

römisch eins.1.

Identifikationsmerkmale

 

römisch eins.1.1

Name

 

römisch eins.1.2

Adresse

 

römisch eins.1.3

Tätigkeit(en)

 

römisch eins.1.4

Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe

 

römisch eins.1.5

Sitzland der globalen Zentrale der Unternehmensgruppe

 

römisch eins.1.6

Berichtszeitraum

römisch eins.2.

Kernfunktion des Unternehmens

römisch eins.3.

Beschäftigte im Jahresdurchschnitt nach Unternehmensfunktionen

römisch eins.4.

Auslagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland

 

römisch eins.4.1

Existenz von Auslagerungen vor der Berichtsperiode

 

 

– Art der Auslagerung (überwiegend innerhalb / außerhalb der Unternehmensgruppe)

 

römisch eins.4.2

Unternehmensfunktionen, die in der Berichtsperiode ins Ausland ausgelagert wurden

 

 

– Art der Auslagerung (innerhalb / außerhalb der Unternehmensgruppe)

 

 

– Geographisches Ziel der Auslagerung

 

römisch eins.4.3

Ausmaß der durch die Auslagerung(en) verursachten Beschäftigungsveränderung

 

 

– reduzierte Arbeitsplätze

 

 

– neu geschaffene Arbeitsplätze

 

 

– jeweils: Anteil hochqualifizierter Arbeitsplätze

 

römisch eins.4.4

Wichtigkeit der Motive und Hemmnisse für erfolgte oder beabsichtigte Auslandsauslagerungen

römisch eins.5.

Globale Wertschöpfungsketten

 

Bezug von Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland im letzten Jahr der Berichtsperiode

 

römisch eins.5.1

Art der bezogenen Waren nach Kategorien (wenn der Kategorienwert mehr als 100 000 Euro beträgt)

 

 

– Sitzregion der Unternehmen von denen die Waren bezogen wurden (EU / andere europäische Länder inkl. UK / übrige Welt)

 

römisch eins.5.2

Art der bezogenen Dienstleistungen nach Kategorien (wenn der Kategorienwert mehr als 100 000 Euro beträgt)

 

 

– Sitzregion der Unternehmen von denen die Dienstleistungen bezogen wurden (EU / andere europäische Länder inkl. UK / übrige Welt)

 

Lieferung von Waren und Dienstleistungen in das Ausland im letzten Jahr der Berichtsperiode

 

römisch eins.5.3

Art der gelieferten Waren nach Kategorien (wenn der Kategorienwert mehr als 100 000 Euro beträgt)

 

 

– Sitzregion der Unternehmen an die die Waren geliefert wurden (EU / andere europäische Länder inkl. UK / übrige Welt)

 

römisch eins.5.4

Art der erbrachten Dienstleistungen nach Kategorien (wenn der Kategorienwert mehr als 100 000 Euro beträgt)

 

 

– Sitzregion der Unternehmen an die die Dienstleistungen geliefert wurden (EU / andere europäische Länder inkl. UK / übrige Welt)

Im RIS seit

28.05.2024

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2024

Gesetzesnummer

20012593

Dokumentnummer

NOR40262276