Rechtstracker.at

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2019

Fassungen (Gesetz)
ab 11.06.2024 — BGBl. II Nr. 145/2024 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute11.06.2024 BGBl. II Nr. 145/2024 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 11.06.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§