Norm Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2019× ▾ ‹›Gliederung Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2019 Fassungen (Gesetz) ab 11.06.2024 — BGBl. II Nr. 145/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute11.06.2024 BGBl. II Nr. 145/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.06.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1