Norm Ermächtigung zur Verfügung über bewegliches Bundesvermögen× ▾ ‹›Gliederung Ermächtigung zur Verfügung über bewegliches Bundesvermögen Fassungen (Gesetz) ab 28.06.2024 — BGBl. I Nr. 61/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute28.06.2024 BGBl. I Nr. 61/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 28.06.2024 § 1§ 2§ 3