Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 107/2024Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 2024,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
Artikel IVArtikel römisch vier
Unterzeichnung
Dieses Abkommen liegt für alle Staaten und zwischenstaatliche Organisationen am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf. Der Zeitraum für die Unterzeichnung beträgt zwei Jahre ab dem 28. Oktober 1996, sofern er nicht vor seinem Ablauf vom Depositär auf Antrag des Kuratoriums des Instituts verlängert wird.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025
Dokumentnummer
NOR40262781