Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 107/2024Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 2024,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Text
Artikel VIArtikel römisch sechs
Beitritt
Nach Ablauf des in Artikel IV genannten Zeitraums bleibt dieses Abkommen für jeden Staat und jede zwischenstaatliche Organisation für einen Beitritt offen, sofern das Kuratorium des Instituts dies mit einfacher Mehrheit genehmigt.Nach Ablauf des in Artikel römisch vier genannten Zeitraums bleibt dieses Abkommen für jeden Staat und jede zwischenstaatliche Organisation für einen Beitritt offen, sofern das Kuratorium des Instituts dies mit einfacher Mehrheit genehmigt.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025
Dokumentnummer
NOR40262783