Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 107/2024Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 2024,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Text
Artikel IXArtikel römisch neun
Kündigung
Jede Vertragspartei dieses Abkommens kann das Abkommen durch ein an den Depositär gerichtetes Schreiben kündigen. Eine derartige Kündigung der Zustimmung durch den Vertrag gebunden zu sein, wird drei Monate nach dem Tag des Eingangs des Schreibens wirksam.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025
Dokumentnummer
NOR40262786