1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich in den Räumlichkeiten und im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege, Gefahrenbereiche).
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären sowie die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der betrieblichen Prozesse darstellen (zB betriebliche Kosten, Warenfluss).
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner im Lehrbetrieb kontaktieren.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Produkte, Branche) beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 das Leitbild oder/und die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
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1.2.4eins Punkt 2 Punkt 4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Märkte, Rechtsvorschriften, Zielgruppen).
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1.2.5eins Punkt 2 Punkt 5 einen Überblick über wesentliche Merkmale der Branche (zB Branchentrends) sowie des Lehr-betriebs (zB Marktposition) geben.
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1.2.6eins Punkt 2 Punkt 6 die Bedeutung von Kennzahlen für den Lehrbetrieb erklären.
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritte).
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufs- schule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit berufsrelevanten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit ein- halten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 sich gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB hinsichtlich der Budgetvorgaben, Kostenbewusstsein).
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge), des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) geben.
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
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1.5.7eins Punkt 5 Punkt 7 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen.
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1.6.4eins Punkt 6 Punkt 4 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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1.6.5eins Punkt 6 Punkt 5 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.6.6eins Punkt 6 Punkt 6 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln und entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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1.6.7eins Punkt 6 Punkt 7 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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1.6.8eins Punkt 6 Punkt 8 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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1.6.9eins Punkt 6 Punkt 9 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.6.10eins Punkt 6 Punkt 10 Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbstständig auswählen.
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (zB Ausbilderinnen/Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten (zB in Bezug auf Erscheinungsbild, Ausdrucksweise und Höflichkeit).
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 berufsadäquat und betriebsspezifisch in Englisch kommunizieren (insbesondere Fachausdrücke anwenden).
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1.8 Kundenorientiertes Agieren |
Die auszubildende Person kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins erklären, warum Kundinnen/Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung all ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.8.3eins Punkt 8 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderung kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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1.9 Prozessmanagement / Geschäftsprozesse |
Die auszubildende Person kann |
1.9.1eins Punkt 9 Punkt eins den Ablauf der Wertschöpfungskette eines Unternehmens erklären.
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1.9.2eins Punkt 9 Punkt 2 einen Überblick über unterstützende betriebliche Prozesse (zB Personal, Marketing) geben.
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1.9.3eins Punkt 9 Punkt 3 bei unternehmensrelevanten Wertschöpfungsketten und bei unterstützenden Vorgängen mitwirken.
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1.9.4eins Punkt 9 Punkt 4 die Rollen der wichtigsten Stakeholder (zB Lieferantinnen/Lieferanten, Kundinnen/Kunden) im betrieblichen Ablauf erklären.
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1.10 Betriebliches Projektmanagement |
Die auszubildende Person kann |
1.10.1eins Punkt 10 Punkt eins die Grundlagen (zB Anforderungen, Ziele) des innerbetrieblichen Projektmanagements beschreiben.
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1.10.2eins Punkt 10 Punkt 2 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
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1.10.3eins Punkt 10 Punkt 3 die der Ausbildung entsprechenden Projekte selbstständig umsetzen.
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1.10.4eins Punkt 10 Punkt 4 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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1.11 Berufsethik |
Die auszubildende Person kann |
1.11.1eins Punkt 11 Punkt eins mit Diversitäten umgehen, Diskriminierung vermeiden, Gender-Equality und ethische Werthaltungen berücksichtigen.
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1.11.2eins Punkt 11 Punkt 2 rechtliche Vorgaben zu Korruption (zB Amtsdelikte) und Compliance-Regelungen des Lehr-betriebs berücksichtigen.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
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2.1.42 Punkt eins Punkt 4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung ein- bringen.
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2.1.52 Punkt eins Punkt 5 die betrieblichen Abläufe und Maßnahmen beim Umgang mit Reklamationen beschreiben.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ordnungsgemäß verwenden.
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Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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die Sicherheit von Handwerkzeugen sowie handgeführten Maschinen im eigenen Tätigkeitsbereich optisch beurteilen und bei offensichtlichen Beschädigungen Maßnahmen einleiten.
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten.
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Tätigkeiten von mit Sicherheitsaufgaben beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
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berufsbezogene Gefahren, wie Sturz-, Brand- und Explosionsgefahr, in ihrem Arbeitsbereich er- kennen und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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mit Materialien, Betriebsmitteln und Gefahrstoffen gemäß Sicherheitsdatenblättern hantieren.
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für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
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sich im Notfall richtig verhalten.
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bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes, des Recyclings und der Nachhaltigkeit für den Lehrbetrieb darstellen.
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die relevanten gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzbestimmungen einhalten.
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Abfall vermeiden und die Wertstoff- und Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen analoge Anwendungen ein.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten.
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Urheberrecht (zB Bildrechte, Software) und Datenschutzbestimmungen (zB Datenschutz-Grundverordnung) beachten.
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Maßnahmen (zB rasche Verständigung von Dritten, der/s Datenschutzbeauftragten und der verantwortlichen IT-Administration) treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten.
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3.1.53 Punkt eins Punkt 5 Maßnahmen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware) unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen.
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins betriebliche Software zur Auftragsabwicklung und weitere digitale Anwendungen (zB Maschinensoftware) kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, Lagerhaltung).
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Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben abfragen und editieren.
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Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
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Probleme im Umgang mit Software und einfachen digitalen Anwendungen, unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet und Intranet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
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eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die auszubildende Person kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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Daten und Informationen erfassen (zB Cloud-Lösungen), interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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4. Kompetenzbereich: Metalldesign |
4.1 Arbeitsgrundlagen und Arbeitsvorbereitung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien (zB EN (Europäische Norm)-, ISO (International Organization for Standardization, Internationale Organisation für Normung)-, DIN (Deutsches Institut für Normen)-, Ö-NORMEN) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
| x | x | x |
4.1.24 Punkt eins Punkt 2 bei der Wareneingangskontrolle mitarbeiten (zB gelieferte Waren mit Unter-lagen vergleichen und allfällige Abweichungen feststellen und dokumentieren).
| | x | |
4.1.34 Punkt eins Punkt 3 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften, unterschiedlicher Metalle (Eisenwerkstoffe und Nichteisenmetalle) und Halbzeuge (zB Bleche, Flach-Profile, Winkel-Profile, T-Profile, U-Profile, Rund-Profile, Vierkant-Profile) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
| x | x | |
4.1.44 Punkt eins Punkt 4 den Unterschied von verschiedenen Oberflächenbehandlungsmethoden (zB chemisch, elektrochemisch, mechanisch) und deren Einfluss auf die Eigenschaften von metallischen Oberflächen erläutern.
| | x | |
4.1.54 Punkt eins Punkt 5 die Ursachen von Korrosion erläutern, verschiedene Korrosionsarten erkennen und passende Korrosionsschutzmaßnahmen auswählen und anwenden.
| x | x | |
4.1.64 Punkt eins Punkt 6 unterschiedliche Werkstoffe (zB Metalle, Kunststoffe, Glas, Verbundstoffe) erkennen und unterscheiden und deren Potential für nachfolgende Arbeiten darstellen.
| x | x | |
4.1.74 Punkt eins Punkt 7 für die anstehenden Arbeiten geeignete Werkstoffe, insbesondere Metalle, unter Beachtung des jeweiligen Auftrages oder Kundenwunsches, der technischen Anforderungen oder Vorgaben auswählen und anfordern.
| | x | x |
4.1.84 Punkt eins Punkt 8 Herstellungsprozesse und Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der betrieblichen Qualitätssicherung planen.
| x | x | x |
4.1.94 Punkt eins Punkt 9 zB Werkzeuge und Maschinen auftragsbezogen vorbereiten.
| x | x | |
4.1.104 Punkt eins Punkt 10 Verschleiß an berufsspezifischen Werkzeugen erkennen und diese bei Bedarf schleifen und aufarbeiten.
| x | x | |
4.1.114 Punkt eins Punkt 11 einfache technische Berechnungen in Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten durchführen (zB Drehzahl, Vorschub, Masse).
| x | | |
4.2 Unterlagen und Zeichnungen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins Informationen, die zur Durchführung von Arbeiten benötigt werden aus Auftragsunterlagen, insbesondere Kundenentwürfen (zB Skizzen, technische Zeichnungen), ermitteln.
| x | x | |
Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (zB durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen.
| | x | x |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins Werkzeuge, Maschinen und Anlagen anforderungsgemäß auswählen.
| x | x | |
die Sicherheit von Handwerkzeugen sowie handgeführten Maschinen im eigenen Tätigkeitsbereich gewährleisten, diese auf Beschädigungen prüfen, einfache Beschädigungen selbst in Stand setzen und beschädigte Handwerkzeuge sowie handgeführte Maschinen austauschen.
| x | x | x |
Maschinen- oder Anlagenparameter setzen (zB Schnittgeschwindigkeiten und Drehzahlen vorgeben).
| x | | |
die Betriebsbereitschaft von Maschinen oder Anlagen prüfen (zB durchgängige Absaugung, Abdeckungen, Filter, Sicherheitseinrichtungen).
| x | x | |
Maschinen oder Anlagen unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften bedienen.
| x | x | x |
Maschinen oder Anlagen pflegen und warten sowie vorrausschauende In-standhaltungsarbeiten unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften durchführen.
| | x | x |
Maschinen oder Anlagen rüsten und beschicken.
| x | x | |
Arbeitsabläufe an Maschinen oder Anlagen überwachen und einfache Störungen im Bearbeitungsprozess erkennen, melden und beheben.
| | | x |
4.4 Messen und Prüfen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.4.14 Punkt 4 Punkt eins unterschiedliche, betriebsspezifische Prüfmittel (zB Maßstäbe, Lehren, Messschieber, Messschrauben, Winkelmesser) auftragsbezogen auswählen, bei Prüfungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.
| x | | |
geeignete, betriebsspezifische Prüfmittel zur Längen- und Oberflächenprüfung auftragsbezogen verwenden.
| x | | |
bei Prüfungen ermittelte Daten auf Plausibilität prüfen und etwaige Fehlerquellen (zB Ablesefehler, Anzeigefehler, Kalibrierungsfehler) identifizieren.
| x | x | |
Eisen- und Nichteisenmetalle anreißen und körnen, einschließlich etwaiger Vorbehandlung der anzureißenden Flächen.
| x | | |
4.5 Fertigungstechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.5.14 Punkt 5 Punkt eins einen Überblick über verschiedene Fertigungsverfahren (zB Urformen, Umformen, Trennen, Fügen, Beschichten, Stoffeigenschaften ändern) geben.
| x | x | |
einen Überblick über Verfahren und Technologien im Bereich Metalldesign (zB Gürtlerei, Gravur, Metalldrückerei) und deren Wirtschaftlichkeit geben.
| | x | x |
geeignete Trennverfahren, insbesondere Schneiden und Sägen sowie andere Trennverfahren (zB Wasserstrahlschneiden, Brennschneiden und thermisches Trennen) auswählen und mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.
| x | x | |
weitere Trennverfahren (zB Laserstrahlschneiden) auswählen und mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.
| | | x |
verschiedene Fügetechniken, insbesondere Kleben, Schrauben, Nieten und Löten auswählen und mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten lösbare und unlösbare Verbindungen herstellen.
| x | x | |
Werkstücke aus Metall mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Senken, Schleifen, Reiben und Gewinde schneiden.
| x | | |
einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische An-wendungen geben.
| | x | x |
für die Bedienung der computerunterstützen Maschinen (zB zyklengesteuerte Bearbeitungsmaschinen) einfache Programme erstellen und geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vornehmen.
| | | x |
Werkstücke aus Metall mit konventionellen Werkzeugmaschinen bearbeiten (zB durch Drehen und Fräsen).
| | x | x |
Metalle mit computerunterstützen Maschinen (zB zyklengesteuerte Bearbei-tungsmaschinen) bearbeiten (zB Biegen, Schneiden, Einrollen, Kanten).
| | | x |
Metalle mit einfachen Methoden wärmebehandeln.
| | | x |
4.6 Qualitätssicherung und Dokumentation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.6.14 Punkt 6 Punkt eins hergestellte Produkte bezüglich Qualität und Einhaltung der Kundenvorgaben beurteilen.
| | x | x |
Fertigungsdaten und Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten, Produkte) dokumentieren, darstellen und bewerten.
| | x | x |
4.7 Logistik und Lagerwirtschaft |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.7.14 Punkt 7 Punkt eins die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Waren-beschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
| | x | |
Produkte fachgerecht und kundenspezifisch verpacken.
| | x | x |
Einheiten für den Transport oder zur Lagerung herrichten und kommissionieren.
| | x | x |
Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.
| x | | |
Einlagerungen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben vornehmen.
| | x | |
Lagerbestände kontrollieren und dokumentieren.
| | x | |
Lagerentnahmen durchführen.
| x | | |
die Notwendigkeit der Inventur erklären.
| | | x |
| | | |
5. Kompetenzbereich: Gürtlerei |
5.1 Zeichnen und Entwerfen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins Kundenentwürfe (zB Skizzen, technische Zeichnungen) zu Produkten der Gürtlerei (zB Beleuchtungskörper, Einrichtungsgegenstände, sakrale Gegenstände) auf Umsetzbarkeit prüfen.
| x | x | |
5.1.25 Punkt eins Punkt 2 etwaige Fehler (zB Unvollständigkeiten, nicht umsetzbare Inhalte) in Kunden-entwürfen (zB Skizzen, Zeichnungen) zu Produkten der Gürtlerei erkennen, beschreiben und unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben rückmelden.
| | x | x |
5.1.35 Punkt eins Punkt 3 Produkte der Gürtlerei auf der Grundlage von Kundenvorgaben entwerfen.
| | | x |
5.1.45 Punkt eins Punkt 4 die Wirkung von verschiedenen Oberflächen, Formen und Farben bei der Gestaltung von Produkten der Gürtlerei berücksichtigen.
| | | x |
5.1.55 Punkt eins Punkt 5 Kundenentwürfe (zB Designskizzen) zu Produkten der Gürtlerei unter Berücksichtigung von zB ästhetischer Gestaltung und Stilkunde in fertigungsgerechte Zeichnungen umsetzen.
| | | x |
5.1.65 Punkt eins Punkt 6 mit CAD-Software Adaptierungen an fertigungsgerechten Zeichnungen von Produkten der Gürtlerei vornehmen.
| | x | x |
5.1.75 Punkt eins Punkt 7 2 D-Zeichnungen oder 3D-Datensätze im Bereich der Gürtlerei in Produktionsdatensätze, insbesondere CNC-Datensätze, umsetzen.
| | | x |
5.2 Arbeiten der Gürtlerei |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins Produkte im Bereich der Gürtlerei planen und herstellen (zB Beleuchtungskörper, Einrichtungsgegenstände und sakrale Gegenstände aus Buntmetallen herstellen, reparieren und montieren).
| x | x | x |
Hilfswerkzeuge (zB Meißel, Punzen, Schaber) und Schablonen herstellen.
| | x | x |
Metalle mit unterschiedlichen Fertigungstechniken spanend und spanlos bearbeiten (zB durch Laserschneiden).
| | | x |
Werkstücke zurichten insbesondere durch Richten, Schneiden, Meißeln, Sägen und Lochen.
| | x | x |
Metalle mit verschiedenen Techniken verformen, insbesondere durch Biegen, Stauchen, Strecken, Bördeln, Abkanten, Sicken, Treiben, Aufziehen und Ziselieren.
| x | x | x |
verschiedene Schweißverfahren und deren Anwendungsgebiete darstellen.
| | x | |
in verschiedenen Positionen mit dem WIG (Wolfram-Inertgasschweißen) -Verfahren schweißen.
| | x | x |
Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.
| | | x |
einfache mechanische und chemische Oberflächenbehandlungsverfahren durchführen (zB Beizen, Brünieren, Patinieren).
| x | x | |
die Grundlagen der Elektrotechnik darstellen und einschlägige Sicherheitsbe-stimmungen und technische Richtlinien einhalten, insbesondere die OVE (Österreichischer Verband für Elektronik)-Vorschriften zB betreffend den Zusammenbau elektrischer Beleuchtungskörper.
| | x | x |
einfache elektrotechnische Schalt- und Anschlusspläne lesen und daraus In-formationen entnehmen.
| | x | |
Produkte zusammenbauen und montieren sowie die Endmontage und Abnahme elektrischer Bauteile veranlassen.
| | x | x |
Produkte der Gürtlerei mit passenden Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung kunsthistorischer und stilistischer Grundsätze reparieren.
| | | x |
die Qualität von Arbeiten im Bereich der Gürtlerei kontrollieren und beurteilen.
| | | x |
5.3 Kundenberatung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.3.15 Punkt 3 Punkt eins Kundinnen/Kunden im Bereich Gürtlerei (zB Architektinnen/Architekten, Designerinnen/Designer, Kirchen, internationale Kundinnen/Kunden) gegenüber professionell auftreten.
| x | x | x |
Kundinnen/Kunden über die im Betrieb angebotenen Produkte und Dienstleistungen der Gürtlerei informieren.
| | x | x |
Kundinnen/Kunden in Bezug auf technische Fragen zu herzustellenden Produkten der Gürtlerei beraten (zB zu möglichen oberflächentechnischen Veredelungen).
| | | x |
Kundinnen/Kunden bezüglich der technischen Umsetzung von Designentwürfen oder Ideen zu Produkten der Gürtlerei beraten.
| | | x |
Kundinnen/Kunden über die zeitliche Umsetzung herzustellender Produkte der Gürtlerei informieren.
| | x | x |
| | | |
6. Kompetenzbereich: Gravur |
6.1 Zeichnen und Entwerfen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins Kundenentwürfe (zB Skizzen, technische Zeichnungen) zu Produkten der Gravur (zB Stanz- und Prägewerkzeuge, Stempel, Druckformen, Schilder, Informationsträger, Schmuck-, Gebrauchs- und Ziergegenstände) auf Umsetzbarkeit prüfen.
| x | x | |
6.1.26 Punkt eins Punkt 2 etwaige Fehler (zB Unvollständigkeiten, nicht umsetzbare Inhalte) in Kunden-entwürfen (zB Skizzen, Zeichnungen) zu Produkten der Gravur erkennen, beschreiben und unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben rückmelden.
| | x | x |
6.1.36 Punkt eins Punkt 3 Produkte der Gravur auf der Grundlage von Kundenvorgaben entwerfen (zB mittels Grafikprogrammen).
| | | x |
6.1.46 Punkt eins Punkt 4 Kundenentwürfe (zB Designskizzen) zu Produkten der Gravur unter Berücksichtigung von zB ästhetischer Gestaltung und Stilkunde in fertigungsgerechte Zeichnungen umsetzen.
| | | x |
6.1.56 Punkt eins Punkt 5 die Wirkung von verschiedenen Oberflächen, Formen und Farben bei der Gestaltung von Produkten der Gravur berücksichtigen.
| | | x |
6.1.66 Punkt eins Punkt 6 den Wert von verschiedenen Produkten bei ihrer Bearbeitung berücksichtigen (zB bei der Gravur von Schmuckgegenständen).
| x | | |
6.1.76 Punkt eins Punkt 7 mit CAD-Software Adaptierungen an fertigungsgerechten Zeichnungen von Produkten der Gravur vornehmen.
| | x | x |
6.1.86 Punkt eins Punkt 8 2 D-Zeichnungen oder 3D-Datensätze im Bereich Gravur in Produktionsdatensätze, insbesondere CNC-Datensätze, umsetzen.
| | | x |
6.2 Arbeiten der Gravur |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins Produkte im Bereich der Gravur planen und herstellen (zB Stanz- und Prägewerkzeuge, Stempel, Druckformen, Schilder, Informationsträger, Schmuck-, Gebrauchs- und Ziergegenstände maschinell oder von Hand gravieren).
| x | x | x |
Materialien und Techniken zum Gestalten von Oberflächen erkennen und deren Einsatz darstellen.
| x | x | x |
metallische Oberflächen per Hand gravieren.
| x | x | |
mit Graviermaschinen, insbesondere CNC-gesteuerten Graviermaschinen gravieren.
| x | x | x |
Metalle mittels Laser bearbeiten.
| | | x |
die Grundlagen des Härtens von Stahl darstellen.
| x | | |
Muster, Schriften und Beschriftungen entwerfen, planen und gestalten.
| x | x | |
Schilder unter Berücksichtigung der Farblehre einfärben.
| x | x | |
die Montageart von Schildern unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, (zB Untergründe, Gewicht) auswählen.
| x | x | |
Schilder fach- und anforderungsgerecht montieren.
| x | x | |
einen Überblick über Oberflächenveredelungsverfahren, insbesondere Eloxieren und Beschichten, geben und die Verfahren an verschiedenen Produkten erkennen.
| | x | |
einen Überblick über die Möglichkeiten unterschiedlicher Druckverfahren (zB Digitaldruck) geben.
| | | x |
einen Überblick über verschiedene spezielle Gravurtechniken geben, insbesondere Schildergravur, Stempelgravur, Formengravur, Flachstich- und Schmuckgravur.
| | | x |
betriebsspezifische spezielle Gravurtechniken durchführen.
| | | x |
die Qualität von Arbeiten im Bereich der Gravur kontrollieren und beurteilen.
| | | x |
6.3 Kundenberatung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.3.16 Punkt 3 Punkt eins professionell gegenüber Kundinnen/Kunden im Bereich Gravur (zB Privatkundinnen/Privatkunden, Industrie- und Gewerbekundinnen/Gewerbekunden, Architektinnen/Architekten, Designerinnen/Designer, Büchsenmacherinnen/Büchsenmacher, Maschinenbauerinnen/Maschinenbauer) auftreten.
| x | x | x |
Kundinnen/Kunden über die im Betrieb angebotenen Produkte und Dienstleistungen der Gravur informieren.
| | x | x |
Kundinnen/Kunden in Bezug auf technische Fragen zu herzustellenden Produkten der Gravur beraten (zB zu möglichen oberflächentechnischen Veredelungen).
| | | x |
Kundinnen/Kunden bezüglich der technischen Umsetzung von Designentwürfen oder Ideen zu Produkten der Gravur beraten.
| | | x |
Kundinnen/Kunden über die zeitliche Umsetzung herzustellender Produkte der Gravur informieren.
| | x | x |
| | | |
7. Kompetenzbereich: Metalldrückerei |
7.1 Zeichnen und Entwerfen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins Kundenentwürfe (zB Skizzen, technische Zeichnungen) zu Produkten der Metalldrückerei (zB runde Hohlkörper und Formteile, Kunstwerke, Lüftungsteile, Beleuchtungskörperteile) auf Umsetzbarkeit prüfen.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 etwaige Fehler (zB Unvollständigkeiten, nicht umsetzbare Inhalte) in Kunden-entwürfen (zB Skizzen, Zeichnungen) zu Produkten der Metalldrückerei erkennen, beschreiben und unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben rückmelden.
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7.1.37 Punkt eins Punkt 3 Produkte der Metalldrückerei auf der Grundlage von Kundenvorgaben entwerfen.
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7.1.47 Punkt eins Punkt 4 Kundenentwürfe (zB Designskizzen) zu Produkten der Metalldrückerei unter Berücksichtigung von zB ästhetischer Gestaltung und Stilkunde in fertigungsgerechte Zeichnungen umsetzen.
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7.1.57 Punkt eins Punkt 5 mit CAD-Software Adaptierungen an fertigungsgerechten Zeichnungen von Produkten der Metalldrückerei vornehmen.
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7.1.67 Punkt eins Punkt 6 Drückformen und Modelle für unterschiedliche Produkte (zB Einzelteile, Serienteile) konstruieren und bei Bedarf Teilungen, Schnitte und Trennebenen festlegen.
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7.1.77 Punkt eins Punkt 7 2 D-Zeichnungen und/oder 3D-Datensätze im Bereich Metalldrückerei in Produktionsdatensätze, insbesondere CNC-Datensätze, umsetzen.
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7.2 Arbeiten der Metalldrückerei |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Produkte im Bereich der Metalldrückerei planen und Arbeiten durchführen, um zB runde Hohlkörper und Formteile als Einzelteile und Serienteile herzustellen.
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Modelle aus Holz, Metall und Kunststoff durch Formdrehen oder Drechseln herstellen.
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von Hand mit Gewindesträhler in Formen Gewinde drehen.
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Oberflächenbehandlungen unter Berücksichtigung der zugehörigen rechtlichen Bestimmungen (zB AEV [Abwasseremissionsverordnung], GKV [Grenzwerteverordnung], MAK [Maximale Arbeitsplatz Konzentration]- und TRK [Technische Richtkonzentration]-Werte) durchführen, insbesondere beizen.
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Zuschnitte für Ronden berechnen (zB um Zuschnitte zu optimieren).
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einen Überblick über hydraulisch- und CNC-gesteuerte Drückbänke geben.
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verschiedene Metalle auf der Drückbank per Hand oder mittels CNC-gesteuerten Drückbänken gestaltend verformen.
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Werkstücke zur Zwischenformgebung stürzen.
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Werkstücke auf der Drückbank vor-, nach- und einziehen.
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Werkstückränder auslegen, umlegen, einrollen und umrollen.
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Werkstückränder ab- und gleichstechen und den Werkstückböden ausstechen.
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Außenseiten von Werkstücken überdrehen und Innenseiten ausdrehen.
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Metalle vorwärmen und glühen (elektrisch und mit Flamme).
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Metalle durch Weich- und Hartlöten verbinden.
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verschiedene Schweißverfahren und deren Anwendungsgebiete darstellen.
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in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (zB Elektrohandschweißen, Schutzgasschweißen: MAG [Metallaktivgasschweißen], MIG [Metallinertgasschweißen] und WIG) schweißen.
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Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.
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per Hand und mittels Maschine Werkstücke schleifen und polieren.
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die Qualität von Produkten im Bereich der Metalldrückerei kontrollieren und beurteilen.
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7.3 Kundenberatung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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7.3.17 Punkt 3 Punkt eins professionell gegenüber Kundeninnen/Kunden im Bereich Metalldrückerei (zB Architektinnen/Architekten, Designerinnen/Designer, Ingenieurinnen/Ingenieure, Kirchen) auftreten.
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Kundinnen/Kunden über die im Betrieb angebotenen Produkte und Dienstleistungen der Metalldrückerei informieren.
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Kundinnen/Kunden in Bezug auf technische Fragen zu herzustellenden Produkten der Metalldrückerei beraten (zB zu möglichen oberflächentechnischen Veredelungen).
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Kundinnen/Kunden bezüglich der technischen Umsetzung von Designentwürfen oder Ideen zu Produkten der Metalldrückerei beraten.
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Kundinnen/Kunden über die zeitliche Umsetzung herzustellender Produkte der Metalldrückerei informieren.
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