1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege).
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über die wesentlichen Aufgaben und die Zusammenhänge der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs sowie der betrieblichen Prozesse geben.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner im Lehrbetrieb kontaktieren.
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1.2 Branche des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins die Ziele des Betriebs, das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Dienstleistungen, Produkte, Branche) beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 die Struktur des Lehrbetriebs samt den Zuständigkeiten von einzelnen Bereichen und Personen benennen.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 Faktoren erklären, die den betrieblichen Erfolg beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen, Kosten-bewusstsein).
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1.3 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritte).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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1.3.3eins Punkt 3 Punkt 3 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung beschreiben und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen.
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1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen.
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.4.4eins Punkt 4 Punkt 4 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.4.5eins Punkt 4 Punkt 5 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) geben.
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1.4.6eins Punkt 4 Punkt 6 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.5 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen (zB für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen).
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der not- wendigen Flexibilität reagieren.
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 Lösungen für auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln und entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen werden soll.
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1.5.7eins Punkt 5 Punkt 7 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen unter Einhaltung innerbetrieblicher Vorgaben selbstständig beschaffen.
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1.5.8eins Punkt 5 Punkt 8 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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1.5.9eins Punkt 5 Punkt 9 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen (zB Zeitplan, Projektfortschritt, Verantwortungen).
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1.6 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (zB Ausbilderinnen/Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und brachenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten (zB in Bezug auf Erscheinungsbild, Ausdrucksweise und Höflichkeit).
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 berufsadäquat und betriebsspezifisch in Englisch kommunizieren (insbesondere Fachausdrücke anwenden).
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1.7 Kundenorientiertes Agieren |
Die auszubildende Person kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins erklären, warum Kundinnen/Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung all ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderung kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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1.8 Berufsethik |
Die auszubildende Person kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins mit Diversitäten umgehen, Diskriminierung vermeiden, Gender-Equality und ethische Werthaltungen berücksichtigen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 rechtliche Vorgaben zu Korruption (zB Amtsdelikte) und Compliance-Regelungen des Lehr-betriebs berücksichtigen.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung.
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einen Überblick über die Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen geben.
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berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich und bei den Arbeitsmitteln sorgen.
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sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen (zB Hilfe holen).
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ihre Arbeiten ergonomisch ausführen (zB richtiges Sitzen am Schreibtisch).
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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die relevanten gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten.
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Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam und nachhaltig einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen analoge Anwendungen mit ein.) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Re- gelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Urheberrecht (zB Bildrechte, Software) und Datenschutzbestimmungen (zB Datenschutz-Grundverordnung) beachten.
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 potenzielle Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Hardware, Passwörtern).
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3.1.53 Punkt eins Punkt 5 verantwortungsbewusst mit kundenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzes umgehen.
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins unterschiedliche betriebliche Software und Apps verwenden, zB zur Kunden-, Termin- und Korrespondenzverwaltung.
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sich in der betrieblichen Datei- und Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins unterschiedliche innerbetriebliche Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media) und anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die auszubildende Person kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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4. Kompetenzbereich: Grundlagen der Geoinformations- und Vermessungstechnik |
4.1 Berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und Standards |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins die Eigentumssicherung an Grund und Boden (Kataster und Grundbuch) beachten.
| x | | |
4.1.24 Punkt eins Punkt 2 die grundlegenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Vermessungs- und Geoinformationswesens beschreiben.
| x | | |
4.1.34 Punkt eins Punkt 3 einschlägige bau- und planungsrechtliche Gesetze und Vorschriften anwenden.
| | x | |
4.1.44 Punkt eins Punkt 4 Bau- und Raumordnungsverfahren unterscheiden und erörtern.
| | | x |
4.1.54 Punkt eins Punkt 5 Normen und Standards des Vermessungs- und Geoinformationswesens anwenden.
| x | | |
4.1.64 Punkt eins Punkt 6 Grundlagen der Nutzung und Bodenschätzung erörtern.
| | x | x |
4.2 Grundlagen der Vermessung und Geoinformation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins Grundlagen des Raumbezugs (Definition und Umsetzung der Koordinatenreferenzsysteme zB geographisches, geozentrisches, geodätisches) erklären.
| x | | |
Grundlagen der amtlichen Festpunktsysteme erörtern.
| x | | |
Grundzüge der Photogrammetrie (Bildmessung) sowie Fernerkundungsmethoden (zB mit Flugzeugen, Satelliten, Drohnen) erläutern.
| | x | |
naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen der Geodäsie, Kartographie und Fernerkundung anwenden.
| x | x | |
unterschiedliche Formate von Geodaten (zB Vektor, Raster) beschreiben.
| x | | |
grundlegende Methoden und Anwendungsbereiche der digitalen Bildbearbeitung (zur Veränderung von Fotos oder digitalen Bildern) beschreiben.
| | x | |
4.3 Grundlegender Aufbau, Konzeption und Anwendungen von Geoinformationssystemen und Geodateninfrastrukturen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins wesentliche Geodateninfrastrukturen (insbesondere Open Government Data) beschreiben und unterscheiden.
| | x | x |
Geoinformationssysteme nach deren Anwendungen (zB mobiles GIS, Desktop-GIS, Online-GIS) unterscheiden.
| x | x | |
Komponenten und Funktionalitäten von Geoinformationssystemen nach Ein- satzzwecken und Einsatzmöglichkeiten beschreiben.
| x | x | x |
grundlegende Funktionalitäten (zB Abfragen, Darstellungen) von Geoinformationssystemen anwenden.
| x | x | |
Mehrwerte durch Geoinformationssysteme aufzeigen.
| | | x |
4.4 Grundlegende vermessungstechnische Berechnungen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.4.14 Punkt 4 Punkt eins Punktberechnungen aus Aufnahmeelementen durchführen, insbesondere in Lage, Höhe, Raum, einschließlich erforderlicher Kontrollen.
| x | x | |
Koordinaten-, Höhen- und Flächenberechnungen aus vorhandenen Unterlagen durchführen.
| x | x | |
unterschiedliche Transformationsverfahren (globale, regionale und lokale Transformationen) zwischen Koordinatensystemen erläutern.
| | x | x |
Helmert-Transformationen erläutern und anwenden.
| | | x |
5. Kompetenzbereich: Datenmanagement |
5.1 Datenerfassung und -beschaffung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins raumbezogene Daten und Informationen (zB Verwaltungs- und Grundstücks- grenzen, georeferenzierte Luftbilder, maßstabsfreie Vektordaten) recherchieren, bewerten und auswählen.
| x | x | |
5.1.25 Punkt eins Punkt 2 gängige internetbasierte Geodatendienste (zB data.gv.at) anwenden.
| | x | x |
5.1.35 Punkt eins Punkt 3 Anforderungen an die zu erhebenden Geodaten und Fachdaten bestimmen und Bezugsquellen nennen.
| | x | x |
5.1.45 Punkt eins Punkt 4 teilautomatisierte und automatisierte Prozesse zur Verarbeitung von Geodaten (zB mit Hilfe von Machine Learning ML, künstlicher Intelligenz KI) anwenden.
| | | x |
5.1.55 Punkt eins Punkt 5 raumbezogene Daten dokumentieren, klassifizieren und strukturiert speichern.
| | x | x |
5.1.65 Punkt eins Punkt 6 terrestrische Vermessungsgeräte (zB klassische, bildgebende, scannende), hinsichtlich ihrer Einsatzgebiete, Funktionsweise und Handhabung erläutern.
| x | x | x |
5.1.75 Punkt eins Punkt 7 grundlegende Lagevermessungen, Höhenvermessungen und satellitengestützte Vermessungen sowie einfache Methoden der Fernerkundung durchführen.
| x | x | x |
5.1.85 Punkt eins Punkt 8 Rasterdaten, Karten, Pläne sowie Skizzen oder Bilder zur Weiterbearbeitung in Bezugsysteme überführen und georeferenzieren.
| | x | x |
5.1.95 Punkt eins Punkt 9 vermessungstechnisch und topographisch erhobene Daten übertragen, sichern, bereinigen und für die Bearbeitung bereitstellen.
| x | x | x |
5.1.105 Punkt eins Punkt 10 digitale und analoge Vorlagen vektorisieren und attributieren.
| x | x | x |
5.1.115 Punkt eins Punkt 11 Archive verwalten, fortführen und nutzen.
| x | x | x |
5.2 Grundlagen von Geodatenbanken |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins grundlegende Datenbankmodelle hinsichtlich ihres Aufbaus (zB hierarchisch, relational, objektrelational, dokumentenorientiert) und ihrer Anwendungsgebiete beschreiben.
| x | x | |
gängige Geodatenbankmodelle (zB ESRI (Environmental Systems Research Institute) File Geodatabase, GeoPackage) und den Unterschied zu File-basierten Geodatenformaten (zB .shp, .dwg, .dxf) beschreiben.
| x | x | |
den Zusammenhang von Geodatenbanken und GIS-Anwendungen beschreiben, diese integrieren und anwenden.
| | x | x |
5.3 Anwenden automatisierter Prozesse |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.3.15 Punkt 3 Punkt eins mit Entwicklungsumgebungen umgehen.
| | x | x |
einfache Tools und Skripte für die automatisierte Verarbeitung von Daten lesen und interpretieren.
| | x | |
einfache Tools und Programmerweiterungen (zB zur Vereinfachung von Arbeitsabläufen) erstellen.
| | | x |
5.4 Grundlegendes Bearbeiten, Bewerten und Visualisieren von Daten |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.4.15 Punkt 4 Punkt eins Geodaten auf Aktualität, Genauigkeit, Korrektheit, Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen, korrigieren und dokumentieren.
| x | x | x |
die Unterschiede der kartographischen Darstellungsformen (zB topographische und thematische Karten, kartenverwandte Darstellungen) sowie die Bedeutung von Maßstäben und Legenden erläutern.
| x | x | |
Geodaten in Plänen, Karten und Datenmodellen konstruieren und darstellen.
| x | x | x |
graphische Gestaltungsmittel zur Visualisierung von Geodaten auswählen und einsetzen.
| x | x | x |
5.5 Interpretieren, Zusammenführen, Verknüpfen und Auswerten von Daten |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.5.15 Punkt 5 Punkt eins unterschiedliche Datenaustauschformate benennen und Daten konvertieren.
| x | x | |
Daten aus verschiedenen Quellen bewerten, interpretieren, zusammenführen, in andere Bezugssysteme transformieren und neue Datensätze generieren.
| | | x |
Geodaten flächenhaft und räumlich modellieren, harmonisieren, generalisieren, integrieren und interpretieren.
| | x | x |
| | | |
6. Kompetenzbereich: Ganzheitliche Prozesse des Vermessungswesens und des Geodatenmanagements |
6.1 Vermessungstechnische Methodik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins Abläufe für Messeinsätze planen, insbesondere Unterlagen beschaffen und sichten, Messverfahren festlegen, Arbeitsmittel und Instrumente auswählen sowie den Personalbedarf planen.
| | | x |
6.1.26 Punkt eins Punkt 2 komplexe vermessungstechnische Methoden und statische sowie kinematische (zB mittels Drohnen) Messverfahren (zB Netzausgleich, codierte Messung, hybride Messverfahren) anwenden.
| | | x |
6.1.36 Punkt eins Punkt 3 Funktionskontrollen bei Vermessungsinstrumenten planen und durchführen sowie allfällige Gerätefehler erkennen.
| x | x | x |
6.1.46 Punkt eins Punkt 4 die Unterschiede der Verfahren im Bereich sonstiger Vermessungen, insbesondere im Bereich Bauvermessung, Bauwerksvermessung und Industrievermessung, beschreiben.
| | x | |
6.1.56 Punkt eins Punkt 5 Verfahren im Bereich sonstiger Vermessungen, insbesondere im Bereich Bauvermessung, Bauwerksvermessung und Industrievermessung, anwenden.
| | | x |
6.2 Durchführen von vermessungstechnischen Berechnungen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins weiterführende Transformationsmethoden wie lokale Anfelderung oder Affin-transformation interpretieren und anwenden.
| | | x |
Flächen- und Volumsberechnungen (zB aus Höhenmodellen), insbesondere in Koordinatensystemen, durchführen und Fehlereinflüsse berücksichtigen.
| | x | x |
erforderliche Reduktionen bei Streckenmessungen durchführen und Fehlereinflüsse berücksichtigen.
| | x | x |
6.3 Visualisieren von Geodaten |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.3.16 Punkt 3 Punkt eins die Darstellungsformen von Geodaten (zB Standortinformationen, Attributinformationen, zeitliche Informationen) grundlegend beschreiben.
| x | | |
Geodaten und Messergebnisse mittels CAD-Systemen konstruieren, visualisieren und interpretieren.
| | x | x |
2 D- und 3D-Objekte (zB aus Punktwolken) modellieren und auswerten.
| | | x |
Geodaten in Geoinformationssystemen bearbeiten, visualisieren, verwalten, auswerten, interpretieren und präsentieren.
| x | x | x |
7. Kompetenzbereich: Kataster und Grundbuch, Bauordnung, Raumordnung sowie technische Vermessung |
7.1 Kataster und Grundbuch |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins berufsspezifische Regelungen der Grundbuchordnung und des Eigentumserwerbs beachten.
| | | x |
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 die einschlägigen Verwaltungsverfahren beschreiben.
| | x | x |
7.1.37 Punkt eins Punkt 3 Vermessungsurkunden zur grundbücherlichen Durchführung vorbereiten.
| | | x |
7.2 Bauordnung und Raumordnung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins bauordnungs- und planungsrechtliche Gesetze und Vorschriften anwenden, bauordnungsrechtliche Unterlagen vorbereiten.
| | | x |
Planungsgeometrien (zB Bauplan) beurteilen und vermessungstechnisch umsetzen.
| | | x |
die Grundlagen einer Liegenschaftsbewertung (zB Flächenwidmung, Verkehrswert) erklären.
| | | x |
7.3 Durchführen von technischen Vermessungen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins Verfahren der Datenerhebung und -auswertung im Rahmen von technischen Vermessungen (Bestandsaufnahme, Absteckung) anwenden.
| | x | x |
Fehlereinflüsse bei technischen Vermessungen erkennen und kompensieren.
| | x | x |
Vermessungen hoher Genauigkeit (zB im Gleisbau, Maschinenbau) durchführen.
| | | x |
Deformations- und Setzungsmessungen durchführen und Auswertungen erstellen.
| | | x |
Vermessungsergebnisse unter Berücksichtigung interdisziplinärer Anforderungen (zB Statik, Bautechnik) visualisieren.
| | | x |
| | | |
6. Kompetenzbereich: Vertiefendes Geodatenmanagement |
6.1 Geodateninfrastrukturen, Geodaten- und Geodienstbewertung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins Geodatendienste (zB WMTS [Web Map Tile Service], VTC [Vector Tile Cache], WFS [Web Feature Service]) nach Aktualität, Genauigkeit, Performance und Eignung unterscheiden, bewerten und auswählen.
| | x | x |
6.1.26 Punkt eins Punkt 2 unterschiedliche Geoinformationssysteme (zB mobiles GIS, Desktop-GIS, On-line-GIS) bewerten und anwenden.
| x | x | x |
6.1.36 Punkt eins Punkt 3 individuelle Fragestellungen unter Einbindung verschiedener Geodatenquellen selbstständig lösen.
| | x | x |
6.2 Anwenden und Erstellen komplexer automatisierter Prozesse |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins die Funktionsweise sowie Vor- und Nachteile einschlägiger Softwareprodukte zur Lösung komplexerer Aufgabenstellungen beschreiben und bewerten.
| | | x |
automatisierte Verarbeitungsroutinen mit einschlägigen Softwareprodukten erstellen.
| | | x |
Prüfroutinen zur Sicherstellung der Datenqualität und -konsistenz entwerfen.
| | | x |
gängige Programmiersprachen und einschlägige Softwareprodukte anwenden und kombinieren.
| | x | x |
6.3 Einsatz von Datenbanksystemen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.3.16 Punkt 3 Punkt eins umfassendere Datenbanken einsetzen, um große Mengen an Daten effizient zu verwalten und diese zielgerichtet zu verarbeiten.
| | | x |
unterschiedliche Daten verknüpfen (zB joins und relates anwenden).
| | x | x |
raumbezogene Daten in Dateien und Datenbanksysteme importieren, einbinden, verwalten und exportieren.
| x | x | x |
7. Kompetenzbereich: Spezialisierte Methoden der Geoinformationstechnologie |
7.1 Datenzusammenführung, -analyse und -auswertung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins weiterführende GIS-Funktionalitäten unter Einbeziehung von geometrischen und attributiven Informationen anwenden.
| | x | x |
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 mehrdimensionale Objekte und Modelle aus Geodaten ableiten, darstellen und auswerten.
| | | x |
7.1.37 Punkt eins Punkt 3 neue Geodaten und Geoinformationen durch Anwenden und Verknüpfen von komplexen Werkzeugen in GIS-Anwendungen schaffen.
| | | x |
7.1.47 Punkt eins Punkt 4 topologische und attributive Bezüge (Konsistenz) bei der Datenverarbeitung beachten und anpassen.
| x | x | x |
7.1.57 Punkt eins Punkt 5 logische und räumliche Operatoren an Punkten, Linien und Flächen anwenden.
| | x | x |
7.1.67 Punkt eins Punkt 6 GIS-spezifische Such-, Selektions-, Mess- und Auswertefunktionen anwenden.
| x | x | x |
7.1.77 Punkt eins Punkt 7 gängige SQL (Structured Query Language)- und REGEX (Regular Expression)-Abfragen beschreiben, erstellen und anwenden.
| | | x |
7.2 Methoden und Fernerkennung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Verfahren zur Qualitätsüberprüfung von Fernerkundungsdaten beschreiben und anwenden.
| | x | x |
Form, Größe, Lage und Höhe von Objekten aus optischen Bilddaten mittels fernerkundlicher Verfahren bestimmen.
| | x | x |
Höhenmodelle bearbeiten und Darstellungen daraus ableiten (zB Schummerung, Höhenlinien, Profile, Hangneigungen).
| | x | x |
erweiterte Methoden der digitalen Bildverarbeitung anwenden.
| | | x |
aus Fernerkundungsdaten Merkmale der Erdoberfläche (zB Bodenbedeckung, Nutzung) ableiten.
| x | x | x |
7.3 Kartographische Methoden, Geodatenvisualisierung und -präsentation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins Generalisierungsregeln bei der kartographischen Gestaltung anwenden.
| x | x | |
Vektordaten generalisieren.
| x | x | x |
topographische oder thematische Karten gestalten und erstellen.
| | x | x |
Geodaten in Diagrammen, Infographiken und kartenverwandten Darstellungen visualisieren.
| | x | x |
Printprodukte, multimediale Präsentationen sowie webbasierte Anwendungen herstellen.
| | | x |
Annotationen, Layouts und Graphikkonzepte erstellen, exportieren und einbinden.
| | x | x |
Farbmanagementsysteme und Farbprüfverfahren anwenden.
| | | x |
Geodaten auf Basis unterschiedlicher Ausgabemedien aufbereiten, prüfen, ausgeben und bereitstellen.
| | x | x |
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