Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grundausbildungsverordnung des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 203/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 203 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Einführungsphase
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Die Einführungsphase beginnt mit dem Dienstantritt und umfasst die Vermittlung von Kenntnissen, die für den Dienst unmittelbar notwendig sind. Eine strukturierte Einarbeitung innerhalb der ersten Monate nach dem Dienstantritt soll eine rasche Einführung der neuen Mitarbeiterin oder des neuen Mitarbeiters in die Arbeitsprozesse gewährleisten. Die Einführungsphase umfasst insbesondere
die fachliche Einschulung durch die unmittelbare Vorgesetzte oder den unmittelbaren Vorgesetzten sowie die Zurverfügungstellung geeigneter Unterlagen,
die Einschulung in die spezifischen IT-Anwendungen (inklusive IT-Security),
die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung (z. B. in Form von „Welcome Days“) sowie
die Absolvierung des E-Learning-Moduls zum Datenschutz.
(2)Absatz 2,Jede neue Mitarbeiterin und jeder neue Mitarbeiter hat zum nächstmöglichen Termin nach Dienstantritt die im Rahmen der Einführungsphase vorgesehenen IT-Schulungen zu absolvieren sowie die Einführungsveranstaltung des Rechnungshofes zu besuchen. Im Rahmen der Einführungsveranstaltung erfolgt insbesondere die Vorstellung der einzelnen Organisationseinheiten sowie der Aufgaben des Rechnungshofes.
Zuletzt aktualisiert am
16.07.2024
Dokumentnummer
NOR40263800