Norm Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – Juli 2024× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – Juli 2024 Fassungen (Gesetz) ab 02.08.2024 — BGBl. II Nr. 216/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute02.08.2024 BGBl. II Nr. 216/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 02.08.2024 Art. 1