Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) – Zusatzprotokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 140/2024Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2024,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 10
Außerkrafttreten
Sinkt durch Kündigungen die Anzahl der Vertragsparteien nach Inkrafttreten dieses Protokolls auf weniger als fünf, so tritt das, Protokoll mit dem Tag außer Kraft, an dem die letzte dieser Kündigungen wirksam wird. Es tritt auch mit dem Tag außer Kraft, an dem das Übereinkommen außer Kraft tritt.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2024
Dokumentnummer
NOR40265006