Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Prozessbegleitungs-Regulierungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 245/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 245 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 42Paragraph 42
Text
9. Hauptstück
Ausbildungslehrgänge
Angebot von Ausbildungslehrgängen
§ 42.Paragraph 42,
Die Bundesministerin für Justiz bietet Ausbildungslehrgänge auf dem Gebiet der psychosozialen Prozessbegleitung an. Die Bundesministerin für Justiz kann im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt Einrichtungen, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Ausbildung und Fortbildung vertraut sind, mit der Durchführung der Ausbildungslehrgänge beauftragen.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2024
Dokumentnummer
NOR40265054