Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Militärauszeichnungsverordnung 2024
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 249/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Text
Ausstattung
§ 1.Paragraph eins,
Die militärischen Auszeichnungen sind zu gestalten nach den Beschreibungen für
das Militär-Verdienstzeichen in der Anlage 1,
die Tapferkeitsmedaille in der Anlage 2,
die Militär-Anerkennungsmedaille in der Anlage 3,
die Einsatzmedaille in der Anlage 4,
die Wehrdienst-Auszeichnung in den Anlagen 5 und 6 sowie
die Milizmedaille in der Anlage 7.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2024
Dokumentnummer
NOR40265186