Norm Lehrpläne der Sonderschulen× ▾ ‹›Gliederung Lehrpläne der Sonderschulen Fassungen (Gesetz) ab 01.09.2025 — BGBl. II Nr. 280/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.09.2025 BGBl. II Nr. 280/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Lehrpläne und Lehrplanzusätze der Sonderschulen§ 2Schulautonome Lehrplanbestimmungen§ 3InkrafttretenAnlagenAnl. 1LEHRPLAN FÖRDERSCHWERPUNKT LERNEN | PRIMARSTUFEAnl. 2LEHRPLAN FÖRDERSCHWERPUNKT LERNEN | SEKUNDARSTUFEAnl. 3LEHRPLAN FÖRDERSCHWERPUNKT KOGNITIVE ENTWICKLUNGAnl. 4LEHRPLANZUSATZ FÖRDERBEREICH SEHEN/BLINDHEITAnl. 5LEHRPLANZUSATZ FÖRDERBEREICH HÖREN/KOMMUNIKATIONAnl. 6LEHRPLANZUSATZ | FÖRDERBEREICH EMOTIONAL-SOZIALE ENTWICKLUNGAnl. 7LEHRPLANZUSATZ FÖRDERBEREICH MOTORIK/BEWEGUNGÜbergangs- und Schlussbestimmungen aus NovellenArt. 4 (A)Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht