auf Stufe des Einzelhandels Olivenöl, Mischungen von Olivenöl und anderen Pflanzenölen oder olivenölhaltige Lebensmittel in Verpackungen, die in ihrer Etikettierung Angaben aufweisen, die nach Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 2, Art. 7, Art. 8 Abs. 1, 2 oder 3 oder nach Art. 10, Art. 11 Abs. 1 oder 2 oder nach Art. 12 unzulässig, unrichtig oder unvollständig sind, in Verkehr bringt.auf Stufe des Einzelhandels Olivenöl, Mischungen von Olivenöl und anderen Pflanzenölen oder olivenölhaltige Lebensmittel in Verpackungen, die in ihrer Etikettierung Angaben aufweisen, die nach Artikel 5, Absatz 2,, Artikel 6, Absatz 2,, Artikel 7,, Artikel 8, Absatz eins, 2, oder 3 oder nach Artikel 10,, Artikel 11, Absatz eins, oder 2 oder nach Artikel 12, unzulässig, unrichtig oder unvollständig sind, in Verkehr bringt.