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Gewährung von Studienbeihilfe an Studierende mit Behinderungen

Fassungen (Gesetz)
ab 01.03.2025 — BGBl. II Nr. 308/2024 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.03.2025 BGBl. II Nr. 308/2024 (Stammfassung)
Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate
Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich.
01.03.2025
§ 1
§ 2
§ 3