Norm Erweitertes teilweise Vorliegen von technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Dokumentennachweises in der zentralen Zulassungsevidenz× ▾ ‹›Gliederung Erweitertes teilweise Vorliegen von technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Dokumentennachweises in der zentralen Zulassungsevidenz Fassungen (Gesetz) ab 06.12.2024 — BGBl. II Nr. 355/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute06.12.2024 BGBl. II Nr. 355/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 06.12.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1