Norm Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit× ▾ ‹›Gliederung Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit Fassungen (Gesetz) ab 11.12.2024 — BGBl. II Nr. 359/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute11.12.2024 BGBl. II Nr. 359/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.12.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit§ 2Wirksamwerden der Gründung§ 3Inkrafttreten der Verordnung