Norm Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – Dezember 2024× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – Dezember 2024 Fassungen (Gesetz) ab 17.12.2024 — BGBl. II Nr. 371/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute17.12.2024 BGBl. II Nr. 371/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 17.12.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1