Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Winterfahrverbotskalender A 10 2024 und 2025
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 383/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 383 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 10 Tauern Autobahn
auf der Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung der A 10 Tauern Autobahn von der A 1 West Autobahn) und dem Knoten Pongau
am Freitag 20. Dezember 2024 und am Freitag 3. Jänner 2025 sowie an allen Freitagen vom 17. Jänner 2025 bis einschließlich 28. März 2025 jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr und
am Samstag 21. Dezember 2024 und am Samstag 4. Jänner 2025 sowie an allen Samstagen vom 18. Jänner 2025 bis einschließlich 29. März 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr;
auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling
am Freitag 3. Jänner 2025 sowie an allen Freitagen vom 7. Februar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025 jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr und
am Samstag 4. Jänner 2025 sowie an allen Samstagen vom 18. Jänner 2025 bis einschließlich 29. März 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr,
verboten.
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2024
Dokumentnummer
NOR40267333