Norm 81. Nachtrag zum Arzneibuch× ▾ ‹›Gliederung 81. Nachtrag zum Arzneibuch Fassungen (Gesetz) ab 20.12.2024 — BGBl. II Nr. 391/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute20.12.2024 BGBl. II Nr. 391/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 20.12.2024 § 1§ 2