Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Netzbenutzerkategorien-Verordnung 2024
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 398/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
2. Abschnitt
Festlegung der Netzbenutzerkategorien
Netzbenutzerkategorien für Einspeiser
§ 3.Paragraph 3,
Netzbenutzerkategorien für Einspeiser sind die in der Anlage 1 angeführten Technologien, wobei hinsichtlich der dort angeführten Thermischen Anlagen nach den in Anlage 2 angeführten Brennstoffen zu differenzieren ist, jeweils untergliedert nach
der Art des Netzbenutzers:
Elektrizitätsunternehmen;
Nicht-Elektrizitätsunternehmen, untergliedert nach Haushalte und Nicht-Haushalte;
der Netzebene (§ 63 ElWOG 2010) am Netzanschlusspunkt;der Netzebene (Paragraph 63, ElWOG 2010) am Netzanschlusspunkt;
der regionalen Klassifikation des Versorgungsgebietes;
Zählpunkt mit oder ohne Energiespeicheranlage.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2024
Dokumentnummer
NOR40267474