Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
ab 24.12.2024 — BGBl. II Nr. 403/2024 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute24.12.2024 BGBl. II Nr. 403/2024 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

24.12.2024BGBl. II Nr. 403/2024

Außerkrafttretensdatum

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Anlage 2

Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß Paragraph 26, Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

  1. Ziffer eins
    Sämtliche Bedienstete in A1-, A-, v1-, (a)-Verwendung des Ressorts, der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesfinanzgerichts und der übrigen nachgeordneten Dienststellen, soweit sie nicht anderen Vertretungsbereichen zugeordnet sind;
  2. Ziffer 2
    Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle im Bundesland Wien innehaben;
  3. Ziffer 3
    Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Burgenland und Niederösterreich innehaben;
  4. Ziffer 4
    Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Kärnten und Steiermark innehaben;
  5. Ziffer 5
    Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg innehaben;
  6. Ziffer 6
    Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete], die ihren Arbeitsplatz in einer dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordneten Dienststelle in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg innehaben.

Im RIS seit

30.12.2024

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2024

Gesetzesnummer

20012799

Dokumentnummer

NOR40267532