Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (Bund – Länder)
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 2/2025Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2025,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. Art. 55zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 55
Text
Art. 11Artikel 11
Patient:innenorientierung und Transparenzmachung von Qualitätsinformationen
(1)Absatz eins,Im Sinne der Patient:innenorientierung ist die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung so zu stärken, dass die aktive Beteiligung der Betroffenen in Entscheidungsprozessen möglich ist. Die Partner der Zielsteuerung-Gesundheit haben den Einsatz von digitalen Informationssystemen aus dem Bereich eHealth sicherzustellen. Solche umfassen insbesondere transparente Informationen über Angebote, Leistungen und Ergebnisse von Gesundheitsdiensteanbieter:innen.
(2)Absatz 2,Der Bevölkerung werden im Rahmen eines beim für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium eingerichteten neutralen Portals Qualitätsinformationen und -berichte zur Verfügung gestellt. Die derzeit eingerichtete Plattform (kliniksuche.at) ist hinsichtlich Nutzbarkeit und Anwendbarkeit zu evaluieren und entsprechend weiterzuentwickeln.
(3)Absatz 3,Wartezeiten auf ausgewählte Leistungen im ambulanten und stationären Bereich sind bundesweit einheitlich zu erfassen, auf Basis verfügbarer Evidenz zu bewerten und in geeigneter Weise transparent im Internet zu veröffentlichen.
(4)Absatz 4,Die Arbeiten zu einer bundesweiten und sektorenübergreifenden regelmäßigen Berichterstattung über die Qualität im Gesundheitswesen sind fortzusetzen. Die periodische, alle fünf Jahre stattfindende Berichterstattung hat auch Berichte über Patient:innensicherheit, Patient:innenbefragungen, Umsetzung von Qualitätsmanagementsystemen und Qualitätsstandards sowie über Ergebnisqualität zu umfassen. Die Qualitätsberichte dienen als Grundlage zur Weiterentwicklung des Systems. Eine Veröffentlichung dieser Berichte in allgemein verständlicher Form ist sicherzustellen.
Schlagworte
Qualitätsbericht
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2025
Dokumentnummer
NOR40267886