Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Chile)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 29/2025Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 29 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL 10
Direkter Transitverkehr
Die Fluggäste, das Gepäck und die Fracht, einschließlich der Post, die sich im direkten Transit über das Gebiet einer Vertragspartei befinden und den für diesen Zweck reservierten Bereich des Flughafens nicht verlassen, sind von Zöllen, Gebühren und anderen ähnlichen Steuern befreit.
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2025
Dokumentnummer
NOR40268385