Rechtstracker.at

Art. 22

Fassungen
ab 22.12.2024 — BGBl. III Nr. 29/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 22 heute22.12.2024 BGBl. III Nr. 29/2025 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Chile)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 29 aus 2025,

Typ

Vertrag – Chile

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 22

Inkrafttretensdatum

22.12.2024BGBl. III Nr. 29/2025

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

ARTIKEL 22

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach dem Datum des letzten Notenwechsels in Kraft, bei dem eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei auf diplomatischem Wege mitteilt, dass alle erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen wurden.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, von den jeweiligen Regierungen hierzu ordnungsgemäß befugten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterschrieben.

DIESES ABKOMMEN wurde am 7. April 2022 in Santiago in doppelter Ausfertigung in deutscher, spanischer und englischer Sprache unterzeichnet, wobei jeder der Texte authentisch ist. Im Falle unterschiedlicher Auslegung von Bestimmungen dieses Abkommens ist der englische Text maßgebend.

Im RIS seit

12.02.2025

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2025

Gesetzesnummer

20012832

Dokumentnummer

NOR40268397