Rechtstracker.at

§ 4

Fassungen
20.02.2025 bis 31.08.2026 — BGBl. II Nr. 20/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 420.02.202531.08.2026 BGBl. II Nr. 20/2025 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Limit-Verordnung 2025/26

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 20 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

20.02.2025BGBl. II Nr. 20/2025

Außerkrafttretensdatum

31.08.2026

Index

61/01 Familienlastenausgleich

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Paragraph 4,

An Schulen mit zweisprachigem Unterricht in allen Gegenständen (Minderheitensprachen, Volksgruppensprachen) dürfen zusätzlich zu den Höchstbeträgen gem. Paragraph eins, für die deutschsprachigen Schulbücher auch Schulbücher für die Minderheitensprache/Volksgruppensprache in dem Umfang (Anzahl der Titel) pro Schüler/in wie für den vergleichbaren deutschsprachigen Unterricht angeschafft werden.

Im RIS seit

20.02.2025

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2025

Gesetzesnummer

20012835

Dokumentnummer

NOR40268479