Rechtstracker.at

§ 7

Fassungen
20.02.2025 bis 31.08.2026 — BGBl. II Nr. 20/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 720.02.202531.08.2026 BGBl. II Nr. 20/2025 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Limit-Verordnung 2025/26

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 20 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

20.02.2025BGBl. II Nr. 20/2025

Außerkrafttretensdatum

31.08.2026

Index

61/01 Familienlastenausgleich

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Paragraph 7,

Die Schulbücher für körperlich und mehrfachbehinderte Schüler/innen dürfen an Sonderschulen und für integrativ unterrichtete Schüler/innen pro Schüler/in und Schulstufe nur in dem Umfang (Anzahl der Titel) abgegeben werden, wie sie vergleichbare Schüler/innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten.

Im RIS seit

20.02.2025

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2025

Gesetzesnummer

20012835

Dokumentnummer

NOR40268482