Norm Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen der automationsunterstützten Übernahme von Lichtbildern nach dem Bundesbehindertengesetz× ▾ ‹›Gliederung Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen der automationsunterstützten Übernahme von Lichtbildern nach dem Bundesbehindertengesetz Fassungen (Gesetz) ab 01.03.2025 — BGBl. II Nr. 35/2025 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.03.2025 BGBl. II Nr. 35/2025 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.03.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1