Rechtstracker.at

§ 1a

Fassungen
01.04.2025 bis 30.06.2025 — BGBl. I Nr. 14/2025
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1a01.04.202530.06.2025 BGBl. I Nr. 14/2025 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gesetzliches Budgetprovisorium 2025

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2025, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2025,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins a

Inkrafttretensdatum

01.04.2025BGBl. I Nr. 14/2025

Außerkrafttretensdatum

30.06.2025

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Paragraph eins a,

Das gemäß Paragraph eins, Absatz eins, anzuwendende BFG 2024 ist mit folgenden Abweichungen zu vollziehen:

  1. Ziffer eins
    In Artikel römisch fünf Ziffer 3, Litera f, wird die Zeichenfolge „15.01.06“ durch die Zeichenfolge „17.01.03“ ersetzt; in Artikel römisch fünf Ziffer 3, Litera g, wird der Ausdruck „Untergliederung 30“ durch den Ausdruck „Untergliederung 31“ ersetzt und die Zeichenfolge „30.01.06.01.8262.020“ durch die Zeichenfolge „31.02.05.01.8262.020“ ersetzt.
  2. Ziffer 2
    In Artikel römisch fünf Ziffer 3, wird folgende Litera m, angefügt:
    1. Litera m
      bei der Budgetposition 51.01.04.7303.000 für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Verbindung mit tatsächlichen Mehreinzahlungen und Mehrerträgen bei der Budgetposition 51.01.04.8835.002.“
  3. Ziffer 3
    In Artikel römisch neun Absatz 2, Litera m, wird die Zeichenfolge „15.01.06.8297.000“ durch die Zeichenfolge „17.01.03.8297.000“ ersetzt; in Artikel römisch neun Absatz 2, Litera q, wird der Punkt am Ende des Satzes durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Litera r, angefügt:
    1. Litera r
      Mehreinzahlungen bei den Budgetpositionen 40.01.05.8220.000 (Dividenden von verstaatlichten Unternehmungen) und 40.01.05.8221.000 (Dividenden von verbundenen Unternehmungen).“
  4. Ziffer 4
    In Artikel römisch neun Absatz 3, Litera h, wird die Zeichenfolge „15.01.06.8297.000“ durch die Zeichenfolge „17.01.03.8297.000“ ersetzt; in Artikel römisch neun Absatz 3, Litera k, entfällt die Wortfolge „des Detailbudgets 45.02.01 (Dividenden und Gewinnabfuhren) sowie“; in Artikel römisch neun Absatz 3, Litera m, wird der Punkt am Ende des Satzes durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Litera n, angefügt:
    1. Litera n
      Mindereinzahlungen bei den Budgetpositionen 40.01.05.8220.000 (Dividenden von verstaatlichten Unternehmungen) und 40.01.05.8221.000 (Dividenden von verbundenen Unternehmungen).“

Im RIS seit

16.04.2025

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2025

Gesetzesnummer

20012857

Dokumentnummer

NOR40269074

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2025/8/P1a/NOR40269074