Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gesetzliches Budgetprovisorium 2025
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 8/2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2025Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2025, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1aParagraph eins a
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
§ 1a.Paragraph eins a,
Das gemäß § 1 Abs. 1 anzuwendende BFG 2024 ist mit folgenden Abweichungen zu vollziehen: Das gemäß Paragraph eins, Absatz eins, anzuwendende BFG 2024 ist mit folgenden Abweichungen zu vollziehen:
In Artikel V Z 3 lit. f wird die Zeichenfolge „15.01.06“ durch die Zeichenfolge „17.01.03“ ersetzt; in Artikel V Z 3 lit. g wird der Ausdruck „Untergliederung 30“ durch den Ausdruck „Untergliederung 31“ ersetzt und die Zeichenfolge „30.01.06.01.8262.020“ durch die Zeichenfolge „31.02.05.01.8262.020“ ersetzt.In Artikel römisch fünf Ziffer 3, Litera f, wird die Zeichenfolge „15.01.06“ durch die Zeichenfolge „17.01.03“ ersetzt; in Artikel römisch fünf Ziffer 3, Litera g, wird der Ausdruck „Untergliederung 30“ durch den Ausdruck „Untergliederung 31“ ersetzt und die Zeichenfolge „30.01.06.01.8262.020“ durch die Zeichenfolge „31.02.05.01.8262.020“ ersetzt.
In Artikel V Z 3 wird folgende lit. m angefügt: In Artikel römisch fünf Ziffer 3, wird folgende Litera m, angefügt:
bei der Budgetposition 51.01.04.7303.000 für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Verbindung mit tatsächlichen Mehreinzahlungen und Mehrerträgen bei der Budgetposition 51.01.04.8835.002.“
In Artikel IX Abs. 2 lit. m wird die Zeichenfolge „15.01.06.8297.000“ durch die Zeichenfolge „17.01.03.8297.000“ ersetzt; in Artikel IX Abs. 2 lit. q wird der Punkt am Ende des Satzes durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende lit. r angefügt: In Artikel römisch neun Absatz 2, Litera m, wird die Zeichenfolge „15.01.06.8297.000“ durch die Zeichenfolge „17.01.03.8297.000“ ersetzt; in Artikel römisch neun Absatz 2, Litera q, wird der Punkt am Ende des Satzes durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Litera r, angefügt:
Mehreinzahlungen bei den Budgetpositionen 40.01.05.8220.000 (Dividenden von verstaatlichten Unternehmungen) und 40.01.05.8221.000 (Dividenden von verbundenen Unternehmungen).“
In Artikel IX Abs. 3 lit. h wird die Zeichenfolge „15.01.06.8297.000“ durch die Zeichenfolge „17.01.03.8297.000“ ersetzt; in Artikel IX Abs. 3 lit. k entfällt die Wortfolge „des Detailbudgets 45.02.01 (Dividenden und Gewinnabfuhren) sowie“; in Artikel IX Abs. 3 lit. m wird der Punkt am Ende des Satzes durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende lit. n angefügt:In Artikel römisch neun Absatz 3, Litera h, wird die Zeichenfolge „15.01.06.8297.000“ durch die Zeichenfolge „17.01.03.8297.000“ ersetzt; in Artikel römisch neun Absatz 3, Litera k, entfällt die Wortfolge „des Detailbudgets 45.02.01 (Dividenden und Gewinnabfuhren) sowie“; in Artikel römisch neun Absatz 3, Litera m, wird der Punkt am Ende des Satzes durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Litera n, angefügt:
Mindereinzahlungen bei den Budgetpositionen 40.01.05.8220.000 (Dividenden von verstaatlichten Unternehmungen) und 40.01.05.8221.000 (Dividenden von verbundenen Unternehmungen).“
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2025
Dokumentnummer
NOR40269074