Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Fahrverbotskalender A 10 2025
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 71/2025Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 71 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 10 Tauern Autobahn
auf der Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung der A 10 Tauern Autobahn von der A 1 West Autobahn) und dem Knoten Pongau
am Freitag 18. April 2025 sowie an allen Freitagen vom 6. Juni 2025 bis einschließlich 20. Juni 2025 jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr,
am Mittwoch 28. Mai 2025 in der Zeit von 13 bis 19 Uhr, und
am Samstag 19. April 2025 sowie an allen Samstagen vom 7. Juni 2025 bis einschließlich 21. Juni 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr;
auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling
am Freitag 13. Juni 2025 sowie am Freitag 20. Juni 2025 jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr und
am Samstag 14. Juni 2025 sowie am Samstag 21. Juni 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr,
verboten.
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2025
Dokumentnummer
NOR40269214