Norm Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2020× ▾ ‹›Gliederung Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2020 Fassungen (Gesetz) ab 22.05.2025 — BGBl. II Nr. 90/2025 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute22.05.2025 BGBl. II Nr. 90/2025 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.05.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1