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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für das Jahr 2020

Fassungen (Gesetz)
ab 22.05.2025 — BGBl. II Nr. 90/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute22.05.2025 BGBl. II Nr. 90/2025 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 22.05.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§