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Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – Juni 2025

Fassungen (Gesetz)
ab 18.06.2025 — BGBl. II Nr. 111/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute18.06.2025 BGBl. II Nr. 111/2025 (Stammfassung)
Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate
Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich.
18.06.2025
Art. 1