Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung A 21 Hochstraß-Alland 2025
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 113/2025Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 113 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt:
auf der Richtungsfahrbahn Knoten Vösendorf der Abschnitt zwischen km 5,70 und km 14,27 und
auf der Richtungsfahrbahn Knoten Steinhäusl der Abschnitt zwischen km 14,17 und km 5,85.
Zuletzt aktualisiert am
20.06.2025
Dokumentnummer
NOR40269675