Rechtstracker.at

Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung

Fassungen (Gesetz)
ab 01.07.2025 — BGBl. II Nr. 116/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.07.2025 BGBl. II Nr. 116/2025 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 01.07.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
Satzung des Kollektivvertrages für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker und MasseurgewerbeS 3/2025/XX/94/1
  1. § 1Geltungsbereich der Satzung
Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker und Masseurgewerbe (Stand 1. März 2025)
wird zur Satzung erklärt.
  1. § 2Inhalt der Satzung
  2. § 3Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung