Norm Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung× ▾ ‹›Gliederung Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2025 — BGBl. II Nr. 116/2025 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.2025 BGBl. II Nr. 116/2025 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenSatzung des Kollektivvertrages für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker und MasseurgewerbeS 3/2025/XX/94/1§ 1Geltungsbereich der SatzungKollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker und Masseurgewerbe (Stand 1. März 2025)wird zur Satzung erklärt.§ 2Inhalt der Satzung§ 3Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung