Norm Kostenersatz an Stromlieferanten und Netzbetreiber für die Abwicklung der Strom- und Netzkostenzuschüsse× ▾ ‹›Gliederung Kostenersatz an Stromlieferanten und Netzbetreiber für die Abwicklung der Strom- und Netzkostenzuschüsse Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2025 — BGBl. II Nr. 123/2025 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.2025 BGBl. II Nr. 123/2025 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4