Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Festlegung des Auswahlverfahrens bei der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten in den Bereichen 2300 MHz und 2600 MHz
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 156/2025Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 156 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Hinweis für das Normerzeugungsverfahren
§ 3.Paragraph 3,
Diese Verordnung sowie die Frage, ob die Kriterien und Ziele des § 15 Abs. 2 und 3 TKG 2021 besser mit einem wettbewerbsorientierten oder vergleichenden Auswahlverfahren erfüllt werden, wurden gemäß § 206 TKG 2021 öffentlich konsultiert. Diese Verordnung sowie die Frage, ob die Kriterien und Ziele des Paragraph 15, Absatz 2 und 3 TKG 2021 besser mit einem wettbewerbsorientierten oder vergleichenden Auswahlverfahren erfüllt werden, wurden gemäß Paragraph 206, TKG 2021 öffentlich konsultiert.
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2025
Dokumentnummer
NOR40270405