Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Herzogbergtunnel 2025
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 197/2025Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt:
für die Fahrtrichtung Arnoldstein der Abschnitt von km 220,80 bis km 222,94 und
für die Fahrtrichtung Wien der Abschnitt von km 222,97 bis km 220,92.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Dokumentnummer
NOR40271645